Allgemeine Geschäftsbedingungen
Um uns ausschließlich auf die Wünsche und Anliegen der Angehörigen bzw. Hinterbliebenen zu konzentrieren haben wir unsere Forderungen im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages an die abcfinance GmbH abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an den Factor, auf das Konto mit der IBAN: DE82207300336100000018, BIC: HYVEDEMME33 bei der UniCredit Bank, geleistet werden. Schecks senden Sie bitte direkt an die abcfinance GmbH, Kamekestaße 2-8, 50672 Köln, unter Angabe der Rechnungsnummer und unseres Namens. Bei Zahlung per Rechnung fallen 15 € Gebühren an. Die Bennet P. Leverenz GmbH ist nicht dazu verpflichtet Auslagen, Gebühren und Beträge für den Kostenträger zu verauslagen.
Über die angegebenen Auslagen/durchlaufenden Posten auf Angeboten und Kostenaufstellungen übernimmt die Bennet P. Leverenz Bestattungen und Vorsorge GmbH keine Haftung. Alle Angaben über die Auslagen gehen vom bisherigen Wissensstand aus und können weiter variieren.
Informationen über den Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der abcfinance GmbH sind unter https://www.abcfinance.de/datenschutz einsehbar.
Sofern unser Angebot die Position "Beisetzung der Urne durch unser Personal" nicht beinhaltet und Sie diese Position jedoch beauftragen möchten, berechnen wir hierfür 350 €.
§ X Feuerbestattungsangebote – Partnerkrematorium
(1) Alle von uns erstellten Angebote für Feuerbestattungen beziehen sich grundsätzlich auf die Durchführung der Einäscherung in unserem vertraglich gebundenen Partnerkrematorium.
(2) Unabhängig vom aktuellen Aufenthaltsort der verstorbenen Person erfolgt die Überführung zur Einäscherung grundsätzlich in unser Partnerkrematorium, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen.
§ X Abweichende Einäscherung aus hygienischen Gründen
(1) Ist eine Überführung in unser Partnerkrematorium aus zwingenden hygienischen, behördlichen oder technischen Gründen (z. B. fortgeschrittene Verwesung, infektiöse Umstände oder behördliche Anordnung) nicht mehr möglich, insbesondere wenn sich die verstorbene Person bereits in einem anderen Krematorium befindet, erfolgt die Einäscherung in dem jeweiligen Krematorium, in dem sich die verstorbene Person zu diesem Zeitpunkt befindet.
(2) In diesen Fällen werden die Kosten der Einäscherung als Auslage gemäß der tatsächlichen Rechnung des ausführenden Krematoriums eins zu eins an die Auftraggeber weiterberechnet.
(3) Ein Preisvergleich mit den Konditionen unseres Partnerkrematoriums findet nicht statt. Die Weiterberechnung erfolgt unabhängig davon, ob die Kosten des abweichenden Krematoriums höher oder niedriger ausfallen.
(4) Die entsprechende Original-Auslagenrechnung wird den Auftraggebern selbstverständlich zur Einsicht bzw. als Kopie zur Verfügung gestellt.
(5) In diesen Fällen kann der ursprünglich angebotene Gesamtpreis nicht aufrechterhalten werden; der Vertrag gilt insoweit als angepasst.
§ X Beisetzungstermine – Urnen- und Ascheverfügbarkeit
(1) Beisetzungstermine dürfen grundsätzlich erst dann verbindlich vereinbart werden, wenn sich die Urne bzw. die Asche der verstorbenen Person nachweislich am vorgesehenen Beisetzungsort befindet (z. B. Friedhof, Waldfriedhof, Seegebiet oder sonstige Beisetzungsstätte).
(2) Werden Beisetzungstermine vor Eintreffen der Urne/Asche durch die Angehörigen vereinbart, übernehmen wir keine Garantie für die termingerechte Bereitstellung.
§ X Eil- und Sonderversandkosten
(1) Sollte zur Einhaltung eines bereits vereinbarten Beisetzungstermins ein Schnell-, Eil- oder Sonderversand der Urne oder Asche erforderlich werden, sind die hierdurch entstehenden Mehrkosten von den Auftraggebern zu tragen.
(2) Diese Mehrkosten stellen zusätzliche Auslagen dar und sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots.
(3) Eine Abweichung vom Angebotspreis ist in diesen Fällen ausdrücklich zulässig.