Trauerfall – was ist zu tun?

Der Tod eines geliebten Menschen stellt die Angehörigen vor eine große Herausforderung. Es müssen eine Reihe von Entscheidungen getroffen werden, mit denen die Angehörigen in der Trauer oft überfordert sind. Unsere Aufgabe ist es, die Trauernden in allen Fragen der Organisation der Trauerfeier zu unterstützen. Gerne gehen wir dabei auf Ihre individuellen Wünsche ein.

Sterbefall im häuslichen Umfeld, im Krankenhaus oder Heim
Der erste Schritt im Sterbefall ist die Verständigung eines Arztes. Dieser muss den Tod feststellen und bescheinigen.
Hierzu wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder rufen einen Notarzt.

Ist der Sterbefall im Krankenhaus oder in einem Heim eingetreten, kümmert sich in der Regel das Personal um die notwendigen Schritte.
Im Anschluss nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir besprechen das weitere Vorgehen.

Sterbefall im öffentlichen Bereich oder Beschlagnahme durch die Polizei
Bei einem Sterbefall im öffentlichen Bereich wird die Polizei hinzugerufen, um die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Nehmen Sie umgehend zu uns Kontakt auf, um alles Weitere zu besprechen.

Sollten die Todesumstände bzw. die Todesursache nicht eindeutig geklärt sein, wird die Polizei umgehend weitere Ermittlungen einleiten und den Verstorbenen beschlagnahmen, um im späteren Verlauf ggf. eine Obduktion durchzuführen.
Auch in diesem Fall können Sie sich bereits vorab mit uns in Verbindung setzen, damit nach Freigabe des Leichnams alle notwendigen Schritte vorgenommen werden können.

Formalitäten

Über die Formalitäten müssen Sie sich keine Gedanken machen. Gerne übernehmen wir für Sie die Abmeldungen bei allen Ämtern, beraten Sie in Fragen der Art der Bestattung und unterstützen Sie bei der Auflösung der Lebensversicherung.

Versorgung

Fachgerecht und würdevoll führen wir die Versorgung des Verstorbenen im Bereich Einbettung, Einkleidung und Überführung durch. Natürlich berücksichtigen wir dabei Ihre individuellen Wünsche.

Organisation

Gerne übernehmen wir für Sie alle organisatorischen Aufgaben der Trauerfeier. Wir kümmern uns um Termin, Ort und Ablauf der Beisetzung - ganz nach Ihren persönlichen Wünschen. Zu den Bestattungsarten

Erforderliche Behördengänge

Gerne erledigen wir für Sie auf Wunsch folgende Behördengänge:

  • Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt
  • Abmeldung bei der Meldebehörde
  • Abmeldung bei der Krankenkasse
  • Abmeldung bei der Rentenstelle, ggf. Beantragung der Witwenrentenvorschusszahlung

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis oder Pass der/des Verstorbenen
  • alle vom Arzt ausgestellten Totenscheine
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • letzter Rentenbescheid, Rentennummer, Betriebsrentennummer, VBL oder Pensionsnummer
  • bei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde
  • bei verheiratenen Verstorbenen: Stammbuch oder Heirats- & Geburtsurkunde
  • bei verwitweten Verstorbenen: Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehegatten oder Heirats- und Sterbeurkunde des Ehegatten
  • bei geschiedenen Verstorbenen: Stammbuch oder Heirats- und Geburtsurkunde sowie ein rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • ggt. die Grabkarte (wenn bereits eine Grabstelle vorhanden ist)

"Mit den Flügeln der Zeit fliegt die Traurigkeit davon."
Jean de la Fintaine