Vorsorge heißt Fürsorge

Niemand beschäftigt sich gern mit dem Tod und der Bestattung eines lieben Menschen. Die Bestattungsvorsorge bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Angehörigen inhaltlich, organisatorisch als auch finanziell zu entlasten und gleichzeitig Ihre Wünsche detailliert und verbindlich festzulegen.

Von der Auswahl von Sarg oder Urne über die Ausgestaltung der Trauerfeier bis hin zum Ort der Beisetzung – Sie treffen eigenverantwortlich die Entscheidung.
Wir beraten Sie gern und unverbindlich zur Bestattungsvorsorge. Rufen Sie uns an 040 - 729 79 336 oder senden Sie uns eine Nachricht.

Finanzierung von Vorsorge

Ihre Bestattungsvorsorge kann auf unterschiedliche Arten finanziert werden. Gerne beraten wir Sie umfassend und kompetent zu allen Fragen der Finanzierung der Bestattungsvorsorge und listen Ihnen die gesamten Bestattungskosten transparent und nachvollziehbar auf.
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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf med. Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Zum Download des BMJV-Patientenverfügung

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können und deshalb auf Hilfe anderer angewiesen sind.
Zum Download des BMJV - Betreuungsrecht

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Warum Bestattungsvorsorge?

Der Tod eines geliebten Menschen stellt die Angehörigen oft vor ganz grundsätzliche Fragen, wenn der Verstorbene keine Wünsche oder Festlegungen getroffen hat:

  • Was war der Wunsch des Verstorbenen? Eine Erd- oder Feuerbestattung?
  • War der Verstorbene Mitglied in einer Kirche oder einer anderen Glaubensgemeinschaft?
  • Welchen Rahmen soll die Trauerfeier haben? Wird ein geistlicher Bezug gewünscht?
  • Gibt es ein Familiengrab, in dem die Beisetzung erfolgen soll?

Wie kann die Vorsorge finanziert werden?

  • Durch den Abschluss einer günstigen Sterbegeldversicherung, die bei Übertragung des unwiderruflichen Bezugsrechts an Bennet P. Leverenz Bestattungen als Sicherheit für Ihren Vorsorgevertrag dienen kann. Die Auszahlung der Versicherung erfolgt nur nach Vorlage einer Sterbeurkunde.

  • Durch die Errichtung eines Vertragskontos bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG auf Ihren Namen. Das Konto kann von uns im Todesfall mit einer Sterbeurkunde aufgelöst werden. Das Konto trägt Zinsen. Auskunft über das Konto kann bei der Treuhand AG direkt oder bei uns eingeholt werden.

"Alle weltlichen Dinge sind nur ein Traum im Frühling. Betrachte den Tod als Heimkehr."
Konfuzius